Inhalt Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
§ 2 Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
§ 3 Aufhebung des Vertrages: Rücktritt/Kündigung
§ 4 Lieferung und Gefahrenübergang
§ 5 Preise und Rechnungsstellung
§ 6 Sicherheitsleistungen
§ 7 Pflichten des Kunden
§ 8 Abnahme, Eigentumsvorbehalt
§ 9 Schadensersatz / Datensicherung
§ 10 Gewährleistung
§ 11 Nutzungsrechte
§ 12 Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen
§ 13 Außerordentliche Kündigung durch den Dienstleister
§ 14 Höhere Gewalt
§ 15 Sonstige Vereinbarungen
§ 16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
§ 17 Salvatorische Klausel
§ 18 Garantiebedingungen
§ 19 Abrechnungskonditionen
§ 1 Allgemeines
1.1 Die Angebote, Lieferungen und Leistungen von Frank Höfner Kommunikations- & Datentechnik (nachfolgend Kom-Dat genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Besonderen Geschäfts- und Lieferbedingungen.
1.2 Die Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
1.3 Abweichende Besondere Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.
1.4 Kom-Dat ist jederzeit zu Änderungen der besonderen Geschäftsbedingungen berechtigt.
§ 2 Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
2.1 Das Vertragsverhältnis für eine zu erbringende Dienstleistung oder Lieferung kommt durch eine mündliche oder schriftliche Auftragsbestätigung von Kom-Dat zustande. In Einzelfällen kann auch eine schriftliche Auftragsbestätigung vom Kunden gefordert werden.
2.2 Kom-Dat ist nicht zu Auftragsannahme verpflichtet.
2.3 Kom-Dat kann die Auftragsannahme von der Zahlung einer Sicherheitsleistung /Vorauszahlung abhängig machen.
2.4 Alle Angebote sind "freibleibend" oder gelten als "unverbindliches Preisangebot". Eine Ausnahme besteht, wenn im Angebot ausdrücklich "verbindliches Angebot" ausgewiesen ist, diese sind immer verbindlich.
2.5 Alle Angebote sind generell befristet. Sie gelten 14 Tage (Stichtag ist das Angebotsdatum). Das Angebot erlischt, wenn er dem Antragenden gegenüber abgelehnt oder wenn er nicht diesem gegenüber rechtzeitig angenommen wird.
§ 3 Aufhebung des Vertrages: Rücktritt/Kündigung
3.1 Bei Rücktritt des Kunden bleibt die Verpflichtung bestehen, alle bis zu dem Zeitpunkt des Rücktritts erbrachten Leistungen und Lieferungen zu zahlen. Wird zu einem späteren Zeitpunkt das Vertragsverhältnis vom Kunden beendet, so wird mindestens ein Drittel der voraussichtlichen Gesamtkosten fällig, auf jeden Fall aber alle bis dahin erbrachten Lieferungen und Leistungen.
3.2 Jede Kündigung bedarf beiderseitig zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Einschreiben.
§ 4 Lieferung und Gefahrenübergang
4.1 Die von Kom-Dat genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Einhaltung einer als verbindlich bezeichneten Lieferfrist setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflicht des Kunden voraus.
4.2 Lieferung und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und von Ereignissen welche Kom-Dat die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen -hierzu gehören auch nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen ect., auch wenn sie bei oder durch Lieferanten von Kom-Dat eintreten-, hat Kom-Dat die verbindlichen Fristen nicht zu vertreten.
4.3 Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung Kom-Dat verlassen hat.
4.4 Kom-Dat ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
§ 5 Preise und Rechnungsstellung
5.1 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Für Dienstleistungen jeweils individuell vereinbarte Entgelte und Honorare bedürfen der Schriftform, andernfalls gelten die Preislisten von Kom-Dat. Getroffene Vereinbarungen sind für beide Seiten bindend.
5.2 Der Gesamtbetrag der Rechnung ist spätestens 10 Tage nach Rechnungseingang und ohne Abzug auf das Konto von Kom-Dat. zu zahlen. Für mehrere Einzelleistungen kann eine Gesamtrechnung erstellt werden.
5.3 Sollte der Kunde mit der Zahlung des Rechnungsbetrages in Verzug geraten, so stehen Kom-Dat Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu. Die Begleichung von Teilbeträgen entbindet nur nach vorheriger Absprache und ausdrücklichem Einverständnis durch Kom-Dat von der Zahlungspflicht der Verzugszinsen.
§ 6 Sicherheitsleistungen
6.1 Kom-Dat ist berechtigt die Auftragsannahme von der Zahlung einer Sicherheitsleistung /Vorrauszahlung /Anzahlung abhängig zu machen. Die Höhe der Sicherheitsleistung / Vorrauszahlung /Anzahlung, sowie deren Fälligkeit sind Bestandteil der Auftragsbestätigung.
§ 7 Pflichten des Kunden
7.1 Der Kunde hat jede Änderung seines Namens, seiner Adresse, seiner Bankverbindung, Telefonnummer oder ähnliche für das Vertragsverhältnis wesentliche Umstände unverzüglich an Kom-Dat mitzuteilen.
7.2 Der Kunde hat die für eine Dienstleitung oder ein Produkt erteilten Bedienungshinweise zu beachten.
7.3 Der Kunde darf Dienstleistungen von Kom-Dat nur im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen verwenden.
7.4 Der Kunde hat Schäden oder Störungen unverzüglich nach Kenntnis an Kom-Dat mitzuteilen und die für die Behebung notwendigen Informationen zu übergeben.
7.5 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, das Dienstleitungen und Produkte nur von Ihm oder Dritten, denen der Kunde die Nutzung gestattet hat in Anspruch genommen werden. Für deren Verhalten hat der Kunde wie bei eigener Nutzung einzustehen.
§ 8 Abnahme, Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Kom-Dat.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet Kom-Dat sofort mitzuteilen, falls Vollstreckungsmaßnahmen an Gegenständen, die sich noch im Eigentum von Kom-Dat befinden, und ggf. auf eigene Rechnung Maßnahmen zu ergreifen, die das Eigentum von Kom-Dat sichert.
§ 9 Schadensersatz / Datensicherung
9.1 Bei mangelhafter Lieferung / Leistung oder fehlender zugesicherter Eigenschaften, wird Kom-Dat nachbessern oder fehlerhaftes austauschen. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei unsachgemäßem Gebrauch, Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen / Betriebsanleitungen von Kom-Dat, sowie nach Veränderungen, Erweiterungen oder Reparaturen durch Dritte. Für gebrauchte Ersatzteile ist -soweit nicht anders vereinbart-, eine Garantie ausgeschlossen.
9.2 Da ständig die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen besteht, wird der Kunde hiermit ausdrücklich auf die daraus entstehende Notwenigkeit einer täglichen Datensicherung hingewiesen. Bei Verarbeitung wichtiger Daten handelt der Kunde grob fahrlässig, wenn er die tägliche Datensicherung unterlässt. Kom-Dat haftet nicht für entstandenen Datenverluste.
9.3 Kom-Dat weißt darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen Manipulation durch Dritte geschützt werden kann, und garantiert daher nicht, dass von Kom-Dat eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software absturz-, fehler- oder virusfrei ist. Kom-Dat versichert sorgfältigst darauf zu achten, das Kundengeräte nicht durch sein Verschulden mit Computerviren befallen werden. Es ist jedoch nicht möglich, alle Viren auszuschliessen. Sollte ein Computervirus nachweislich durch Kom-Dat auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haftet Kom-Dat nur insoweit, wie dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Kom-Dat verbreitet wurde. Der Kunde stellt Kom-Dat davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit Kom-Dat von jeglicher Haftung aus Schäden die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden. Für Fehler seitens des Herstellers übernimmt Kom-Dat keinerlei Gewährleistung.
9.4 Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen.
9.5 Der Kunde hat Kom-Dat bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen und vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.
§ 10 Gewährleistung
10.1 Die Gewährleistungsfrist für neue Ware beträgt zwei Jahre. Die Gewährleistungspflicht für gebrauchte Ware ist ausgeschlossen, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
10.2 Eine Garantieerklärung des Herstellers führt in keinem Fall zu einer Verlängerung oder Erweiterung der Gewährleistungspflicht von Kom-Dat.
10.3 Eine Gewährleistungspflicht besteht für Kom-Dat nicht:
10.3.1 Wenn der Mangel auf eine unsachgemäße Benutzung der Ware, einem falschen Anschluss bzw. Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder eine falsche Bedienung zurückzuführen ist.
10.3.2 Wenn der Gegenstand nicht entsprechend den Empfehlungen von Kom-Dat oder denen des Herstellers gepflegt worden ist und der Mangel hierdurch entstanden ist.
10.3.3 Wenn der Mangel auf einer unsachgemäßen Veränderung des Gegenstandes beruht.
10.3.4 Auf Verschleißteile wie: Druckerpatronen, Farbbänder, Druckköpfe, CD-Rohlinge, Bänder oder Disketten.
10.4. Weitere Detaillierte Garantiebedingungen finden Sie im Bereich "Garantiebedinungen"
§ 11 Nutzungsrechte
11.1 Für Software gelten die Nutzungsbestimmungen des Herstellers. Bei Verstoß gegen dieses Nutzungsrecht haftet der Käufer in voller Höhe für die daraus entstandenen Schäden.
§ 12 Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen
(1) Soweit Kom-Dat oder einer seiner Geschäftspartner für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Internet-Seiten gestaltet, überträgt Kom-Dat dem Kunden ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
(2) Sofern Kom-Dat dem Kunden Software zur Verfügung stellt, überträgt er dem Kunden ein nicht-ausschließliches Recht für die Dauer der Vertragslaufzeit. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller.
(3) Sobald das Nutzungsrecht des Kunden endet, hat dieser alle Ihm durch Kom-Dat oder einer seiner Geschäftspartner überlassenen Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen, an Kom-Dat zurück zu geben. Der Kunde löscht die Software in jeglicher Form von seinen oder durch Ihn angemieteten Rechnern, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.
§ 13 Außerordentliche Kündigung durch den Dienstleister
13.1 Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn:
13.1.1 Kom-Dat nach Vertragsabschluß Umstände bekannt werden, die zu erheblichen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigen.
13.1.2 Unüberwindliche Differenzen zwischen Kom-Dat und dem Kunden die Ausführung der Leistung unmöglich machen.
13.1.3 Der Kunde eine Sicherheitsleistung / Vorrauszahlung trotz vorheriger Vereinbarung und anschließender Aufforderung nicht binnen 14 Tagen gestellt hat.
13.1.4 Wichtige Umstände vorliegen, die es Kom-Dat unmöglich machen dem Auftrag in angemessener Zeit nachzukommen.
§ 14 Höhere Gewalt
14.1 Sollte die Erbringung einer Dienstleistung durch höhere Gewalt unmöglich oder unzumutbar erschwert werden, verlängert sich die Frist zu Ihrer Erbringung auch bei schon bestehendem Verzug angemessen. Höhere Gewalt können Streiks, Stromausfall und andere nicht vorhersehbare und unverschuldete Ereignisse außerhalb der Einflussmöglichkeit von Kom-Dat sein. Eine Haftung für währenddessen verursachte Schäden und Folgeschäden besteht für Kom-Dat nicht. Nach oben
§ 15 Sonstige Vereinbarungen
15.1 Kom-Dat ist nach Absprache mit dem Kunden berechtigt, Teile des Auftrags an Dritte weiterzugeben. Sollte dies der Fall sein, gelten entweder die Preise und AGBs des Dritten oder von Kom-Dat, je nach Vereinbarung.
15.2 Der Kunde verpflichtet sich, Kom-Dat im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbs-rechtsverletzungen.
15.3 Kom-Dat weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
§ 16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts (Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenverkauf v. 11.04.1980) und des deutschen internationalen Privatrechts sind ausgeschlossen.
16.2 Sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Wernigerode. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Kom-Dat kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten diese AGB´s eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
§ 18 Garantiebedingungen
Allgemeine Garantiebedingungen:
Garantieansprüche sind unverzüglich nach dem Feststellen eines Fehlers bei mir geltend zu machen. Für Originalteile, die im Garantiefall in das System verbaut werden, gilt im Falle des Einbaus maximal die verbleibende Garantiedauer des reparierten Gerätes. Im Übrigen gelten die allgemeinen gültigen gesetzlichen Geschäftsbedingungen, Gewährleistungs- und Garantiebedingungen.
PC-Garantie
Der Kom.- & Datentechnik Servicetechniker darf aufgrund fehlender Datensicherungen sowie anderer Gründe, die ein Arbeiten am Gerät verhindern, seine Arbeit Vor-Ort unterbrechen, aufschieben oder abbrechen. Sicherung sowie Rücksicherungen von Daten sind nicht Bestandteil der Servicedienstleistung. Die Haftung von Kom.- & Datentechnik für Datenverluste und daraus entstanden Schaden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Für Probleme, die durch fehlerhafte Anwendung bzw. Installation von Software oder Viren verursacht wurden, wird von uns keine Haftung übernommen werden.
Bei Beginn der Entstörung muss der ungehinderte Zugang zum System sowie der sofortige Arbeitsbeginn des Technikers ermöglicht werden. Systeme die in Produktivumgebungen arbeiten, müssen so vorbereitet werden, dass diese für einen technischen Einsatz unmittelbar bereitstehen. Gegebenenfalls muss das System für die Dauer der Reparatur aus dem Netz genommen und heruntergefahren sein.
Garantieausschluss:
Bitte beachten Sie, dass für einige Fälle ein Garantieausschluss, wie in den allgemeinen Garantiebedingungen beschrieben sowie im Absatz Ausschluss der Garantie angeführt, vorliegt. Sollte ein Garantieausschluss festgestellt werden, ist die Reparatur kostenpflichtig.
Ausschluss der Garantie für Schäden jeglicher Art, die hervorgerufen wurden durch:
- Verwendung von Peripheriegeräten
- unsachgemäße Nutzung/Bedienungsfehler
- Nichtbeachten der Gebrauchsanweisung
- Reparaturversuche seitens des Kunden oder Dritter ohne Autorisierung von Kom.- & Datentechnik
- fehlerhafte Wartung seitens Dritter
- Störungen der Geräte bei Stromausfall, Ableitströmen, fehlender EMV-Verkabelung (Elektromagnetische Verträglichkeit) oder durch ähnliche Gründe
- Unfälle, Sturm, Blitz, Feuer, Wasser/andere Flüssigkeiten, sonstige Naturkatastrophen, Diebstahl, Aufruhr, Plünderung, Kriegseinwirkungen oder andere Fälle höherer Gewalt
- den Gebrauch von Fremdkomponenten
- nicht autorisierte Systemveränderungen
- BIOS-Versionen/Firmware-Updates/Programme zurFehlerbeseitigung jeglicher Art (z. B. Service Packs, Bugfixes, Hotfix)
- Zurücksetzen von Sicherheitsfunktionen, Löschen von Passwörtern etc.
- Verlust kundenspezifischer Daten oder Software bei Reparaturvorgängen und Installationsvorgängen
- nicht sachgerechte Nutzung der Maschinenkapazität oder -leistung
- ungeeignete Betriebsumgebung beim Kunden
Des Weiteren umfasst die Garantie nicht:
- Produkte, bei denen die Typenschilder bzw. Seriennummern, Teilenummern auf der Maschine oder den Maschinenteilen entfernt bzw. verändert wurden.
- die Bereitstellung und Installation von BIOS-, Treiberoder Software-Updates/Upgrades
- die Neuinstallation nicht mehr lauffähiger Software/Betriebssysteme (z. B. bedingt durch Löschen systemrelevanter Dateien, fehlerhafte Systemeinstellungen oder sich selbst vervielfältigende Programme, z. B. Computer-Viren)
- Verschleißerscheinungen bei Datenträgern
- Nikotinspuren
- Mechanische Beschädigungen der Steckanschlüsse durch unsachgemäßes An- und Abstecken von peripheren Komponenten
- Schäden durch Gewalt- bzw. sonstige äußere Einwirkungen
- Teile wie Gehäuse, Datenträger, Handbücher, Systemordner, usw. sind von der Garantie ausgeschlossen
- ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die durch fehlerhafte Software oder fehlerhafte Bedienung der Software durch den Kunden entstanden sind
Der Garantieanspruch erlischt für das Gesamtsystem:
- wenn in das System Teile verbaut oder genutzt werden, die von Kom.- & Datentechnik für dieses System nicht freigegeben wurden
- falls Serviceleistungen oder andere Veränderungen am Produkt durch nicht von Kom.- & Datentechnik autorisierten Personen vorgenommen wurden
- im Falle des Einsatzes von Komponenten, die nicht im Systemschein angeführt sind, bzw. deren normale Komponentengarantie bereits abgelaufen ist.
Datensicherung:
Die Verantwortung für eine vollständige Datensicherung inklusive Anwendungs- und Betriebssystem-Software liegt ausschließlich beim Kunden. Die Datensicherung muss vor Inanspruchnahme einer Garantieleistung erfolgen. Kom.- & Datentechnik schließt aus diesem Grunde ausdrücklich die Haftung für mögliche Daten- und Informationsverluste, die im Rahmen der Garantieerbringung auftreten, aus.
Haftungsbeschränkung:
Kom.- & Datentechnik schließt weitergehende als die in diesen Garantiebedingungen ausdrücklich genannten Ansprüche des Kunden aus. Alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz des mittelbaren Schadens oder auf Entschädigung für Nutzungsentgang werden ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere gilt dies auch im Hinblick auf Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Ersatz von Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn und Transportschäden und offene Mängel, die nicht unverzüglich ohne Zeitverzögerung (bei Transportschäden mit Bestätigung des Transportdienstleisters) nach Eingang der Ware gemeldet werden sowie Daten oder Informationsverlust durch Reparaturvorgänge oder Schäden infolge von Betriebsunterbrechungen.
§ 19 Abrechnungskonditionen
Diese Konditionen gelten für unsere Kerngeschäftszeiten
Montag-Freitag 07.00-19.00 Uhr:
1 AE (Arbeitseinheit) entspricht 30 min. und wird mit 42,00 EUR netto berechnet.
Die Fahrkosten innerhalb Wernigerode werden nach realer Fahrzeit auf der gesetzlichen Grundlage nach Paragraf 312 a BGB berechnet.
Die Fahrkosten setzen sich wie folgt zusammen: Fahrzeit Hinfahrt, Strecke (in km) Hinfahrt, Fahrzeit zurück, Strecke (in km) zurück.
Des Weiteren wird der aktuelle Spritpreis, Verbrauch, Fahrzeug-, Unterhaltungs-, und Versicherungskosten zur Grundlage genommen.
Pauschalen werden nur in vereinbarten individuellen Ausnahmefällen zur Grundlage genommen.
Beispiel Fahrkostenabrechnung innerhalb von Wernigerode [Stand 08.03.2022]:
4 km+7min hin, 4km+10min zurück = 17,48 EUR netto.
Die detaillierten Berechnungsgrundlagen von: Innerorts Wernigerode, Umkreis bis 20km und Fahrten über 20km können hier eingesehen werden.
https://www.faq.kom-dat.de/formulare.html
Bei Dienstleistungen, die fernmündlich bzw. Remote erbracht werden, wird der normale Abrechnungssatz von 42,00 EUR/netto je AE berechnet.
Außerhalb dieser Kernzeiten sowie Feiertagen berechnen wir einen sogenannten
Sonder- und Notdienstleistungszuschlag von 100%, der bei Arbeits- als auch den Fahrkosten angesetzt wird.